Ehe oder eingetragene Partnerschaft - Was passt zu euch?

Seit 2019 kannst du in Österreich heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Beide Modelle stehen gleichgeschlechtlichen Paaren offen - aber worin unterscheiden sie sich eigentlich noch?

justboys-Redaktion

4 Min Lesezeit

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Dein Partner und du seid schon länger zusammen, und langsam wird's ernst. Vielleicht habt ihr über eine gemeinsame Wohnung gesprochen, über Absicherung im Notfall, über Erbrecht. Oder ihr wollt einfach offiziell machen, was längst Realität ist. In Österreich stehen dir seit 2019 zwei Möglichkeiten offen: die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft. Aber was bedeutet das konkret - und wo liegt der Unterschied?

Von der Zwangslösung zur Wahlfreiheit

Vor 2010 gab es für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich keine rechtliche Absicherung. Kein Erbrecht, keine Mitversicherung, kein gemeinsamer Name - nichts. Ab 2010 änderte sich das mit der eingetragenen Partnerschaft (EP), die zunächst nur für gleichgeschlechtliche Paare gedacht war. Die Ehe blieb heterosexuellen Paaren vorbehalten.

Das war ein erster Schritt - aber auch eine Form der Diskriminierung, die viele als „Ehe zweiter Klasse" empfanden. Nach jahrelangen Klagen entschied der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2017: Diese Trennung ist verfassungswidrig. Seit 1. Jänner 2019 kannst du als schwuler Mann in Österreich heiraten - mit denselben Rechten wie alle anderen. Gleichzeitig steht die eingetragene Partnerschaft jetzt auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.

Ehe und EP heute - rechtlich fast gleich, praktisch unterschiedlich

Die beiden Modelle sind sich heute sehr ähnlich. In beiden Fällen habt ihr Anspruch auf Erbrecht, Pflichtteil, Witwenpension, Mitversicherung in der Krankenversicherung, gemeinsames Wohnrecht und gegenseitige Unterhaltspflichten. Auch Adoption ist in beiden Formen möglich.

Trotzdem gibt es Unterschiede - und die stecken im Detail:

  • Wo wird's offiziell? Eine Ehe schließt du am Standesamt. Eine eingetragene Partnerschaft ebenfalls - seit 2019 ist auch das am Standesamt möglich, was früher nicht der Fall war.
  • Verlöbnis: Bei der Ehe gibt's rechtlich ein Verlöbnis, bei der EP nicht.
  • Treue vs. Vertrauensbeziehung: In der Ehe bist du zur „Treue" verpflichtet, in der EP zur „umfassenden Vertrauensbeziehung". Klingt nach Haarspalterei - ist es rechtlich aber nicht ganz. Die Treuepflicht ist im Eherecht eindeutig definiert und kann bei Scheidung eine Rolle spielen (Stichwort: schwere Eheverfehlung). Bei der EP ist das Thema „Fremdgehen" gesetzlich nicht so klar geregelt, auch wenn Gerichte inzwischen sagen: Auch hier ist's eine Verletzung der Vertrauenspflicht.
  • Auflösung: Die Regeln für Scheidung (Ehe) bzw. Auflösung (EP) sind ähnlich, aber nicht identisch. Wer eine EP auflösen will, muss ebenfalls ein gerichtliches Verfahren durchlaufen - einvernehmlich oder strittig.

Was heißt das für den Alltag?

Ehrlich gesagt: Für die meisten Paare macht der Unterschied im Alltag wenig aus. Beide Formen geben dir rechtliche Sicherheit, beide schützen dich und deinen Partner, beide ermöglichen gemeinsame Elternschaft. Die Wahl ist heute eher eine symbolische Frage - und vielleicht auch eine politische.

Manche Paare wählen die Ehe, weil sie das Wort „Ehe" wichtig finden - weil es jahrzehntelang verwehrt war, weil es Gleichstellung bedeutet. Andere bevorzugen die EP, weil sie das modernere, weniger traditionell aufgeladene Modell schätzen. Beides ist okay.

Wichtig zu wissen: Du musst dich nicht sofort entscheiden. Und wenn du in einer EP lebst und später heiraten willst, geht das - allerdings musst du die EP erst auflösen. Umgekehrt gilt dasselbe.

Gütertrennung, Schulden und was nach der Trennung passiert

In Österreich gilt bei beiden Modellen grundsätzlich Gütertrennung. Das heißt: Was dir vor der Ehe/EP gehört hat, bleibt deins. Was du während der Beziehung verdienst, bleibt ebenfalls deins - es sei denn, ihr regelt das per Vertrag (Ehepakt) anders.

Achtung bei gemeinsamen Krediten: Wenn ihr zusammen einen Kredit aufnehmt und euch später trennt, legt das Gericht fest, wer Hauptschuldner wird - und wer Ausfallsbürge. Das bedeutet: Wenn der Hauptschuldner nicht zahlen kann, haftest du trotzdem. Diese Regelung gilt für Ehe und EP gleichermaßen.

Eine einvernehmliche Auflösung (egal ob Scheidung oder EP-Auflösung) kostet ab etwa 500 Euro aufwärts. Streitige Verfahren können mehrere tausend Euro kosten - plus Anwaltskosten. Es lohnt sich also, im Fall der Fälle so einvernehmlich wie möglich zu bleiben.

Was du jetzt wissen solltest

Ob Ehe oder eingetragene Partnerschaft - du hast heute die Wahl. Beide Modelle geben dir und deinem Partner rechtliche Absicherung, Anerkennung und Schutz. Keine ist „besser" oder „schlechter" - es kommt darauf an, was euch wichtig ist.

Wenn ihr euch unsicher seid, lohnt sich ein Gespräch mit einer Beratungsstelle - zum Beispiel beim Rechtskomitee LAMBDA, das sich auf queere Rechtsthemen spezialisiert hat. Auch die Standesämter in Wien, Graz, Linz und anderen Städten beraten euch zu den Formalitäten.

Und falls ihr euch fragt, ob das alles auch international anerkannt wird: Österreichische Ehen und EPs werden in den meisten EU-Ländern anerkannt - aber nicht überall. Wenn einer von euch aus einem Land stammt, in dem gleichgeschlechtliche Ehen nicht erlaubt sind, könnt ihr in Österreich trotzdem heiraten (seit August 2019 gibt's dafür eine klare Regelung). Für längere Auslandsaufenthalte oder Auswanderungspläne solltet ihr euch aber vorab schlau machen.

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