Du hast geheiratet oder eine Eingetragene Partnerschaft begründet, und jetzt ist klar: Es funktioniert nicht mehr. Die Wohnung fühlt sich an wie eine Dauerbaustelle, ihr redet aneinander vorbei oder habt längst aufgehört zu reden. Und jetzt stellst du dir die Frage, wie eine Trennung rechtlich abläuft - und was auf dich zukommt.
Ehe und Eingetragene Partnerschaft: zwei Wege, ähnliche Regeln
Seit 2019 können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Die Eingetragene Partnerschaft (EP) gibt es aber weiterhin - wer vor 2019 eine EP begründet hat, bleibt in diesem Status, bis das Paar sich aktiv für eine Umwandlung in eine Ehe entscheidet oder die Partnerschaft auflöst. Rechtlich sind Ehe und EP einander heute sehr ähnlich: Die Unterschiede sind geringer, als die meisten Menschen annehmen. Beide bringen gegenseitige Rechte und Pflichten mit sich - Unterhalt, Erbrecht, Vermögensaufteilung, Adoption. Und beide enden entweder durch den Tod eines Partners oder durch eine gerichtliche Auflösung.
Der Unterschied in der Begrifflichkeit: Eine Ehe wird geschieden, eine Eingetragene Partnerschaft wird aufgelöst. Das Verfahren ist im Kern aber dasselbe.
Einvernehmlich oder strittig - die zwei Varianten
Wie bei einer Ehescheidung gibt es auch bei der EP-Auflösung zwei Wege: die einvernehmliche und die strittige Variante. Ca. 85-90 % aller Scheidungen in Österreich erfolgen einvernehmlich - aus gutem Grund. Die einvernehmliche Lösung ist schneller, günstiger und weniger belastend.
Einvernehmliche Auflösung: Beide Partner sind sich einig, dass die Beziehung vorbei ist. Ihr habt euch über die Aufteilung des Vermögens, eventuelle Unterhaltszahlungen und - falls vorhanden - über Obsorge und Kontaktrecht für gemeinsame Kinder geeinigt. Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens sechs Monaten aufgehoben sein - bei einer EP gilt seit mindestens einem Jahr. Wichtig: Du musst nicht zwingend ausgezogen sein. Entscheidend ist, dass ihr nicht mehr „als Paar" zusammenlebt - getrennte Schlafzimmer, getrennte Kasse, kein gemeinsamer Alltag mehr.
Strittige Auflösung: Wenn ihr euch nicht einigen könnt oder einer von euch der Trennung nicht zustimmt, bleibt nur der Weg über die Klage. Dabei muss ein konkreter Auflösungsgrund vorliegen - zum Beispiel eine schwere Eheverfehlung wie körperliche Gewalt, Untreue oder erhebliche Vernachlässigung. Schuldfrage wird verhandelt. Beweisaufnahme, Zeugen, oft mehrere Termine. Verfahren kann Monate bis Jahre dauern. Dieser Weg ist langwierig, teuer und emotional oft noch härter als die Trennung selbst.
Was kostet die Auflösung?
Die Kosten hängen davon ab, ob ihr euch einvernehmlich trennt oder vor Gericht streitet - und ob Anwält*innen involviert sind. Hier die Gerichtsgebühren für 2026:
Einvernehmliche Scheidung (Ehe): EUR 293 für den Antrag plus EUR 293 für den Vergleich in der Verhandlung, insgesamt EUR 586. Wenn eine Immobilie übertragen wird oder weitere Rechte geregelt werden, kommen nochmal ca. 400 Euro dazu.
Auflösung Eingetragene Partnerschaft: Die Kosten der Auflösung betragen zwischen 253 bis 623 Euro, je nachdem, ob Immobilien oder weitere Vermögenswerte involviert sind.
Strittige Scheidung/Auflösung: Hier wird's unübersichtlich. Neben den Gerichtsgebühren (Klage, Verhandlungen, eventuell Sachverständige) kommen Anwaltskosten dazu, die sich am Streitwert orientieren. Insgesamt können mehrere tausend Euro zusammenkommen - je nachdem, wie lange das Verfahren dauert.
Wichtig: Die Gerichtsgebühren entfallen für jene Ehegatten, die über weniger als EUR 4.637 an Vermögen verfügen und weniger als EUR 13.912 pro Jahr verdienen. Um in den Genuss dieser Befreiung zu kommen, muss sie beantragt werden.
Wer ist zuständig, und wie läuft das Verfahren ab?
Zuständig ist immer das Bezirksgericht, in dessen Sprengel ihr zuletzt gemeinsam gewohnt habt. Bei der einvernehmlichen Variante reicht ihr gemeinsam einen Antrag ein, in dem ihr bestätigt, dass die Beziehung unheilbar zerrüttet ist und ihr euch über alle Folgen einig seid. Diese Einigung muss schriftlich vorliegen - entweder als Scheidungsfolgenvereinbarung (bei Ehe) oder Auflösungsvereinbarung (bei EP). Darin regelt ihr: Vermögensaufteilung, Unterhalt, die gemeinsame Wohnung und - falls Kinder da sind - Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt.
Im Idealfall dauert die Verhandlung wenige Minuten: Das Gericht prüft die Vereinbarung, beide Ehepartner bestätigen ihren Scheidungswillen, der Beschluss wird verkündet. Wird auf Rechtsmittel verzichtet, ist die Scheidung noch am selben Tag rechtskräftig. Bei einer EP läuft es analog.
Bei einer strittigen Auflösung klagt ein Partner auf Scheidung/Auflösung, der andere wird beklagt. Das Gericht prüft, ob ein Auflösungsgrund vorliegt, hört Zeugen und entscheidet am Ende, ob die Ehe/Partnerschaft aufgelöst wird - und ob einer von euch die „Schuld" trägt (das hat Auswirkungen auf Unterhalt und Vermögensaufteilung).
Eingetragene Partnerschaft in Ehe umwandeln - geht das?
Viele Paare, die vor 2019 eine EP begründet haben, fragen sich, ob sie einfach zur Ehe „upgraden" können. Die Antwort: Nicht direkt. Hierfür ist es nötig die eingetragene Partnerschaft aufzulösen und durch eine Hochzeit den Ehestand zu begründen. Ein unveränderter Übergang ist rechtlich nicht möglich. Das klingt erstmal umständlich, ist aber bei einer einvernehmlichen Auflösung unkompliziert und geht schnell. Danach könnt ihr am Standesamt heiraten.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du über eine Trennung nachdenkst oder sie bereits beschlossen hast, hilft es, früh die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Hier ein paar konkrete Schritte:
- Sprich mit deinem Partner oder deiner Partnerin: Wenn möglich, versucht eine einvernehmliche Lösung. Das spart Zeit, Geld und Nerven.
- Sammle wichtige Unterlagen: Heiratsurkunde oder EP-Bescheinigung, Geburtsurkunden eurer Kinder (falls vorhanden), Nachweise über gemeinsames Vermögen (Konten, Immobilien, Auto), Schuldennachweise.
- Lass dich beraten: Ein kostenloses Erstgespräch bei einer Anwält*in für Familienrecht verschafft dir Klarheit über deine Rechte und Möglichkeiten. Viele Anwält*innen bieten auch telefonische Beratung an.
- Elternberatung (falls Kinder da sind): In Österreich ist bei minderjährigen Kindern eine verpflichtende Elternberatung vorgeschrieben. Sie hilft, die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen.
- Schau auf dich: Eine Trennung ist emotional belastend. Hol dir Unterstützung - bei Freund*innen, in der Community oder bei professionellen Beratungsstellen wie der Männerberatung Wien (www.maenner.at) oder mannigfaltig (Coming-out- und Lebensberatung für queere Menschen, www.mannigfaltig.wien).
Rechtliche Trennungen sind nie leicht. Aber mit den richtigen Infos und einem klaren Kopf kannst du diesen Schritt so gestalten, dass du am Ende wieder frei bist - rechtlich und persönlich.
