Du und dein Freund wollt den nächsten Schritt gehen - aber Ehe oder Eingetragene Partnerschaft? Viele glauben, die EP sei nur ein Relikt aus der Zeit vor 2019, als schwule Paare in Österreich noch nicht heiraten durften. Tatsächlich ist sie aber bis heute eine vollwertige Alternative zur Ehe, mit eigenen Vor- und Nachteilen.
Ehe oder EP - was ist der Unterschied?
Seit 1. Jänner 2019 stehen in Österreich sowohl die Ehe als auch die Eingetragene Partnerschaft allen Paaren offen, egal welchen Geschlechts. Rechtlich sind beide Formen einander stark angenähert: Unterhaltspflichten, Erbrecht, Vermögensaufteilung bei Trennung, Adoptionsrecht, Krankenversicherung - in fast allen Bereichen gelten dieselben Regelungen.
Dennoch gibt es ein paar Unterschiede, die für manche Paare den Ausschlag geben. Bei der Eingetragenen Partnerschaft gibt es beispielsweise kein Verlöbnis im rechtlichen Sinne. Auch bei Auflösung und Unterhalt gibt es leicht andere Regelungen - etwa fehlt die sogenannte „Härteklausel", die bei der Scheidung greifen kann. Die EP setzt außerdem auf eine „Vertrauensbeziehung" statt auf die traditionelle Treuepflicht der Ehe - auch wenn das in der Praxis kaum Unterschiede macht.
Für viele Paare ist die Wahl eine symbolische: Wer bewusst Abstand vom traditionellen Ehe-Begriff nehmen will, wählt die EP. Andere wiederum wollen genau die Ehe, weil sie jahrzehntelang dafür gekämpft haben. Beides ist legitim - und beides ist rechtlich auf Augenhöhe.
Wie funktioniert die Eintragung?
Zuständig für die Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft sind die Bezirksverwaltungsbehörden - also die Bezirkshauptmannschaften oder in Städten mit eigenem Statut das Magistrat. Ihr könnt euch grundsätzlich an die Behörde eurer Wahl wenden, weil ihr dort, wo ihr euch gerade aufhaltet, auch euren „Aufenthalt" habt. In Wien könnt ihr euch euren Wunsch-Standort aussuchen und online einen Termin buchen.
Beim ersten Termin - dem sogenannten „Ermittlungsverfahren" - füllt ihr Formulare aus, reicht eure Dokumente ein und klärt offene Fragen. Wenn alles passt, kann die Partnerschaft direkt bei diesem Termin begründet werden. Das Prozedere ist nüchtern: Ihr unterschreibt beide eine Erklärung, dass ihr die Partnerschaft eingehen wollt. Sobald auch der zuständige Beamte unterschrieben hat, seid ihr rechtlich verbunden. Trauzeugen sind nicht notwendig, aber auf Wunsch erlaubt.
Seit einigen Jahren ist auch der sogenannte „Amtsraumzwang" weggefallen - ihr könnt die Eintragung also auch außerhalb der Behörde vornehmen lassen, etwa auf einem Schloss, im Wiener Riesenrad oder in einem Hotel. Viele Gemeinden bieten mittlerweile festlichere Zeremonien an, wenn ihr das möchtet. Die rechtliche Wirkung ist aber dieselbe.
Diese Dokumente braucht ihr
Zur Anmeldung solltet ihr beide persönlich kommen und folgende Unterlagen mitbringen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bestätigung der Meldung in Österreich oder Nachweis des Wohnsitzes im Ausland (wenn ihr in Österreich wohnt, kann die Behörde das oft selbst aus dem Zentralen Melderegister abrufen)
- Falls vorhanden: Nachweis des akademischen Grades
Wenn einer von euch schon einmal verheiratet oder verpartnert war, braucht ihr außerdem alle Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunden sowie die Scheidungs- bzw. Auflösungsdokumente. Falls der ehemalige Partner verstorben ist, braucht ihr auch dessen Sterbeurkunde.
Wer nicht österreichischer Staatsbürger ist, muss von seinem Heimatland einen Nachweis mitbringen, dass er nicht bereits verheiratet oder verpartnert ist. Dieser Nachweis darf maximal sechs Monate alt sein. Spricht einer von euch nicht gut genug Deutsch, muss sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eintragung ein Dolmetscher dabei sein.
Gemeinsamer Name - geht das?
Nach der Eintragung ändert sich erst mal nichts an euren Namen. Wenn ihr aber einen gemeinsamen Nachnamen führen wollt, könnt ihr das beantragen - spätestens bei der Eintragung selbst. Auch ein Doppelname ist möglich, entweder für beide oder nur für einen von euch. Der Antrag muss bei der Behörde gestellt werden.
Achtung: Wenn einer von euch kein österreichischer Staatsbürger ist, kann er seinen Nachnamen bei der Eintragung nicht ändern - hier gilt das Namensrecht des Heimatlandes. Nach der Eintragung müsst ihr euren Arbeitgeber informieren, der die Änderung an Krankenkasse und Finanzamt weiterleitet. Selbstständige müssen sich selbst darum kümmern.
Was kostet das Ganze?
Die Kosten für die Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft liegen in Österreich zwischen rund 70 und 170 Euro, je nach Gemeinde und ob ihr zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmt. Die Grundgebühren für die „Niederschrift zur Ermittlung", die „Niederschrift zur Begründung" und die Partnerschaftsurkunde betragen zusammen knapp 40 Euro. Wenn ihr eine Namensänderung wollt, kommen pro Person nochmal rund 40 Euro dazu. Falls die Eintragung außerhalb der Amtsstunden oder außerhalb der Amtsräume stattfinden soll, können zusätzliche Kosten anfallen - hier lohnt es sich, bei der Behörde nachzufragen.
Wann macht die EP mehr Sinn als die Ehe?
Rein rechtlich gibt es kaum Gründe, die eine Form klar vorzuziehen. Die Wahl ist oft eine persönliche oder symbolische. Manche Paare finden die EP „moderner" oder weniger mit traditionellen Rollenbildern verbunden. Andere wollen bewusst die Ehe, weil sie sie als vollwertige Anerkennung ihrer Beziehung sehen.
Ein praktischer Unterschied: Wenn ihr später eure EP in eine Ehe umwandeln wollt, müsst ihr die Partnerschaft erst auflösen und dann heiraten - ein direkter Übergang ist rechtlich nicht möglich. Umgekehrt gilt das Gleiche. Überlegt euch also, was euch langfristig wichtiger ist.
2024 haben sich in Österreich knapp 1.900 Paare für eine Eingetragene Partnerschaft entschieden - deutlich weniger als die rund 46.000 Eheschließungen im selben Jahr. Die EP ist also die Ausnahme, nicht die Regel. Aber sie existiert weiterhin als vollwertige Alternative für alle, die sie bewusst wählen wollen.
