Eingetragene Partnerschaft - Was du vorher wissen solltest

Ob Ehe oder eingetragene Partnerschaft - beide Optionen stehen dir offen. Doch was bedeutet die Verpartnerung rechtlich, welche Pflichten kommen auf dich zu und für wen macht sie Sinn? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

justboys-Redaktion

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Vielleicht sprecht ihr schon länger darüber. Vielleicht ist es gerade ganz frisch. Die Frage: Wollen wir uns verpartnern? Seit 2019 kannst du in Österreich zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft wählen - beide stehen allen Paaren offen, egal welches Geschlecht. Doch was genau bedeutet eine eingetragene Partnerschaft eigentlich? Welche rechtlichen Pflichten gehen damit einher? Und was musst du mitbringen, um sie überhaupt eingehen zu können?

Wer kann eine eingetragene Partnerschaft eingehen?

Die Voraussetzungen sind klar geregelt und gelten für alle, unabhängig von sexueller Orientierung oder Geschlecht. Du musst volljährig sein (also 18 Jahre alt), geschäftsfähig sein, keine aufrechte Ehe oder eingetragene Partnerschaft haben und darfst nicht in gerader Linie verwandt sein (z.B. Vater und Sohn), keine Geschwister oder Halbgeschwister sein und in keinem Adoptivverhältnis stehen. Seit August 2025 gibt es beim Mindestalter keine Ausnahmen mehr - früher war unter bestimmten Umständen eine Verpartnerung ab 16 möglich, das wurde aber gestrichen.

Wichtig zu wissen: Seit 1. Jänner 2019 können sowohl gleich- als auch verschiedengeschlechtliche Paare wählen, ob sie eine Ehe eingehen oder eine eingetragene Partnerschaft begründen möchten. Deine sexuelle Orientierung wird dabei nicht überprüft - genau wie bei der Ehe. Auch Staatsbürgerschaft und Wohnsitz spielen rechtlich keine Rolle. Theoretisch kannst du die eingetragene Partnerschaft sogar eingehen, wenn du gerade auf Urlaub in Österreich bist.

Die Begründung findet am Standesamt statt: Eine Standesbeamtin befragt beide Partner in Gegenwart von zwei Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die eingetragene Partnerschaft begründen möchten. Wenn beide zustimmen, seid ihr rechtlich verbunden. Die Kosten liegen in Wien zwischen 70 und 170 Euro.

Was die Verpartnerung rechtlich bedeutet

Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) schafft ein Rechtsverhältnis, das der Ehe in nahezu allen Bereichen entspricht: Unterhaltspflichten, Vermögensaufteilung, Erbrecht, Adoptionsrecht. Anders gesagt: Eine eingetragene Partnerschaft ist keine „Light-Version" der Ehe - die rechtlichen Folgen sind weitgehend identisch.

Eingetragene Partner sind einander zu Beistand, Respekt und gemeinsamer Lebensführung verpflichtet und müssen füreinander sorgen. Im Alltag bedeutet das zum Beispiel, dass beide Partner zum gemeinsamen Haushalt und Lebensunterhalt beitragen - sei es finanziell oder durch Haushaltsführung. Ihr müsst gemeinsam wohnen. Vorübergehend sind getrennte Wohnungen in Ordnung, wenn das Zusammenleben unzumutbar ist oder wichtige persönliche Gründe dafür sprechen.

Die Kosten für das gemeinsame Leben müsst ihr nach euren Möglichkeiten gemeinsam tragen. Wer mehr verdient, trägt also mehr zum Lebensunterhalt bei. Wenn einer von euch keinen Job hat und den Haushalt führt, leistet er dadurch seinen Beitrag - und hat deshalb auch Anspruch auf Unterhalt.

Eingetragene Partnerschaft oder Ehe - was ist der Unterschied?

Die Unterschiede sind geringer, als die meisten Menschen annehmen - besonders zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft. Dennoch gibt es ein paar Details, die du kennen solltest:

  • Treuepflicht vs. Vertrauensbeziehung: Im Gesetz über die eingetragene Partnerschaft sucht man das Wort „Treue" erfolglos. Es gibt allerdings eine Pflicht zur gegenseitigen Vertrauensbeziehung. Es erscheint aber nach wie vor nicht geklärt, ob das die sexuelle Treue beinhaltet. In der Ehe gibt es eine klare Treuepflicht - Fremdgehen gilt als Eheverfehlung und kann bei einer Scheidung Folgen haben (z.B. beim Unterhalt).
  • Auflösung statt Scheidung: Während es bei der Zerrüttungsscheidung nach § 55 EheG möglich ist, dass die Scheidung in absoluten Härtefällen erst nach sechs Jahren durchsetzbar ist, sind bei einer eingetragenen Partnerschaft solche Härtefälle nicht vorgesehen. Das heißt, nach drei Jahren der (häuslichen) Trennung wird auf jeden Fall die eingetragene Partnerschaft aufgelöst.
  • Verlobung: Eine Verlobung kann nur bei einer Eheschließung bestehen. Bei der eingetragenen Partnerschaft gibt es das rechtlich nicht.

Ansonsten: Im Steuerrecht werden eingetragene Partner wie Ehegatten behandelt. Das betrifft etwa die Grunderwerbsteuer bei Übertragungen zwischen Partnern und die Befreiungen im Rahmen der vermögensbezogenen Steuern. Auch Namensrecht, Erbrecht und Adoption funktionieren wie bei der Ehe.

Für wen macht die eingetragene Partnerschaft Sinn?

Die eingetragene Partnerschaft bietet dir rechtliche Absicherung - in puncto Unterhalt, Vermögen, Erbrecht. Bloßes Zusammenleben begründet keine eingetragene Partnerschaft. Selbst wenn du seit Jahrzehnten in einer Lebensgemeinschaft lebst, entstehen daraus keine automatischen Unterhalts-, Erb- oder Vermögensansprüche. Wer rechtliche Absicherung will, muss aktiv werden - durch Eheschließung, Begründung einer eingetragenen Partnerschaft oder zumindest einen Partnerschaftsvertrag.

Ob du dich für Ehe oder eingetragene Partnerschaft entscheidest, ist letztlich auch eine persönliche und symbolische Frage. Manche Paare bevorzugen die Verpartnerung, weil sie sich bewusst von der traditionellen Ehe abgrenzen wollen. Andere sehen keinen Unterschied. Rechtlich bist du mit beiden Optionen weitgehend gleich gut aufgestellt.

Wichtig: Falls du bereits in einer eingetragenen Partnerschaft lebst und später heiraten möchtest, musst du die Partnerschaft normalerweise zuerst auflösen. Eine Ausnahme gibt es, wenn du die Partnerschaft zu einem Zeitpunkt eingegangen bist, als die Ehe für dich noch nicht möglich war - dann kannst du in Österreich auch ohne Auflösung heiraten.

Was du vor der Eintragung klären solltest

Bevor ihr euch verpartnert, lohnt sich ein ehrliches Gespräch - nicht nur über Gefühle, sondern auch über Geld, Wohnung, Jobverteilung und Zukunftspläne. Die eingetragene Partnerschaft bringt konkrete Rechte und Pflichten mit sich. Wenn ihr euch unsicher seid, wie ihr Vermögen oder Unterhalt regeln wollt, kann ein Partnerschaftsvertrag Sinn machen. Der ist rechtlich nicht verpflichtend, schafft aber Klarheit.

Für die Anmeldung am Standesamt brauchst du in der Regel einen Nachweis deiner Staatsangehörigkeit, einen Nachweis der Geburtseintragung und - falls du im Ausland wohnst - einen entsprechenden Nachweis. Am besten rufst du vorher beim Standesamt an und fragst, welche Unterlagen konkret nötig sind.

Die eingetragene Partnerschaft ist kein Ja-Wort mit Rosenblättern und Herzchen - sie ist ein rechtlicher Vertrag mit echten Konsequenzen. Aber eben auch mit echtem Schutz. Wenn du dir sicher bist, dass du dein Leben mit jemandem teilen willst, kann sie der richtige Schritt sein.

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