Frage von Jonas (17)
Hi, mein Freund und ich wohnen beide noch daheim, bei mir ist meine kleine Schwester immer da und bei ihm die Eltern. Wir haben also nie einen Raum für uns. Deswegen waren wir schon zweimal im Wald. Es war schön, aber ich hatte die ganze Zeit Panik, dass uns wer sieht und wir eine Anzeige bekommen. Ist das eigentlich verboten? Und was passiert, wenn uns wirklich jemand erwischt?
Antwort der justboys Redaktion
Hey Jonas,
zuerst einmal: Der Grund, warum ihr draußen wart, ist bei sehr vielen von uns derselbe. Kein eigenes Zimmer ohne Mitbewohner, kein Geld für ein Hotel, oft dazu noch Eltern, die von euch beiden nichts wissen. Das ist kein Fehler von euch, das ist einfach eure Lage gerade.
Und jetzt zu deiner eigentlichen Frage, weil sich darum die meisten Halbwahrheiten ranken.
Österreich: Es kommt darauf an, ob es „öffentlich" ist
Der Paragraf, um den es geht, ist § 218 Abs 2 StGB. Strafbar ist danach, wer öffentlich eine geschlechtliche Handlung vornimmt, und zwar unter Umständen, unter denen das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen. Der Strafrahmen liegt bei bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätzen.
Entscheidend ist das Wort „öffentlich", und das bedeutet juristisch etwas anderes als „draußen". Gemeint ist, dass ein größerer Personenkreis die Sache wahrnehmen könnte, in der Praxis wird da ungefähr ab zehn Menschen gerechnet. Eine Bank mitten am belebten Badesee ist damit klar erfasst. Eine Stelle tief im Wald, weit weg vom Wanderweg, an der zufällig ein einzelner Spaziergänger vorbeikommt, in aller Regel nicht.
Das heißt nicht, dass ihr im Wald automatisch sicher seid. Es heißt: Nicht jeder Ort im Freien ist vor dem Gesetz gleich, und die Frage ist immer, wie viele Leute euch hätten sehen können.
Deutschland: Es kommt auf die Absicht an
In Deutschland steht das in § 183a StGB. Dort ist der entscheidende Halbsatz, dass man durch die Handlung absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregen muss. Genau das trifft auf euch nicht zu: Wer sich extra eine versteckte Stelle sucht, will ja gerade nicht gesehen werden.
Was bleiben kann, ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG, also ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Unangenehm, aber kein Eintrag im Führungszeugnis.
Schweiz: Busse, und nur auf Antrag
Die Schweiz behandelt öffentliche sexuelle Handlungen in Art. 198 StGB als sexuelle Belästigung und ahndet sie mit einer Busse. Verfolgt wird das nur, wenn jemand tatsächlich Anzeige erstattet.
Was realistisch passiert, wenn euch jemand sieht
In den allermeisten Fällen: gar nichts Rechtliches. Die Leute drehen sich um und gehen weiter, manche schimpfen. Bis daraus eine Anzeige wird, muss sich jemand ernsthaft die Mühe machen, und das ist selten.
Damit sind wir bei dem Punkt, der uns bei euch beiden mehr Sorgen macht als jeder Paragraf.
Das größere Risiko heißt nicht Anzeige, sondern Outing
Ihr seid nicht geoutet. Wer euch im Wald sieht, ist statistisch gesehen jemand aus eurer Gegend. Ein Nachbar, der Vater eines Mitschülers, jemand vom Sportverein. Der geht vielleicht wortlos weiter und erzählt es trotzdem weiter. Und heute hat jede Person ein Handy dabei.
Falls euch tatsächlich jemand filmt oder fotografiert: Das ist die Straftat der anderen Person, nicht eure. Ihr dürft verlangen, dass sie das löscht, und ihr dürft das melden. Lasst euch damit nicht einschüchtern.
Trotzdem ist das der Grund, warum wir sagen würden: Sucht euch die Stelle nicht nach „ist romantisch", sondern nach „hier kommt garantiert niemand vorbei, den wir kennen". Also weit weg von zu Hause, abseits von Wegen, nicht in der Dämmerung an einem bekannten Treffpunkt.
Zwei Sachen noch, die oft untergehen
Erstens: Bekannte Cruising-Treffpunkte sind etwas anderes als eine ruhige Ecke, die ihr euch selbst gesucht habt. Dort treffen sich Fremde mit ganz anderen Erwartungen, und für zwei Siebzehnjährige, die einfach nur ungestört sein wollen, ist das nicht der richtige Ort.
Zweitens: Ob euer Sex erlaubt ist, hängt vom Alter ab und nicht vom Ort. Bei euch beiden mit 17 ist das kein Thema, aber falls es dich generell interessiert, haben wir das hier ausführlich: Ab wann ist Sex in Österreich erlaubt.
Und zum Praktischen
Decke einpacken, Zecken sind im Wald ein echtes Thema, Insekten sowieso, und Sand am Strand ist unangenehmer, als es in Filmen aussieht. Das haben wir an anderer Stelle zusammengeschrieben: Sex im Freien, worauf du wirklich achten solltest.
Zum Schluss noch etwas, das kein Paragraf abdeckt: Wenn du die ganze Zeit Panik hast, ist es egal, wie legal es gerade ist. Sex, bei dem einer von beiden nur auf Geräusche horcht, macht niemandem Spaß. Redet darüber, ob es Alternativen gibt. Ein Nachmittag, an dem bei einem von euch wirklich niemand daheim ist, ist auf Dauer entspannter als jede noch so versteckte Lichtung.




