Ab wann ist Sex in Österreich erlaubt? - Schutzalter einfach erklärt

Ab 14, mit 13 oder doch erst später? Die Antwort hängt vom Alter deines Partners ab. Hier erfährst du, welche Regeln in Österreich gelten - und was du außerdem wissen solltest.

justboys-Redaktion

4 Min Lesezeit

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„Mit wem darf ich eigentlich schlafen?" Diese Frage taucht früher oder später bei vielen auf - gerade wenn du dich fragst, ob dein Freund oder ein Crush zu alt oder zu jung ist, oder ob das, was ihr vorhabt, rechtlich in Ordnung ist. Die gute Nachricht: Hetero- und homosexuelle Beziehungen sind gleichgestellt. Die schlechte: Die Regeln sind etwas kompliziert. Aber keine Sorge, wir erklären sie dir so, dass du sie wirklich verstehst.

Wichtig: Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf die Rechtslage in Österreich. In Deutschland und der Schweiz gelten andere Regelungen.

Die Grundregel: Ab 14 ist einvernehmlicher Sex erlaubt

Sind beide über 14 Jahre alt, ist Geschlechtsverkehr erlaubt - egal, mit wem, solange beide es wirklich wollen. Freiwilligkeit ist in allen Konstellationen Voraussetzung für Straffreiheit. Das bedeutet: Keine Überredung, kein Druck, kein Zwang. Du hast jederzeit das Recht, Nein zu sagen, auch wenn ihr schon weiter gegangen seid.

In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit, das bedeutet, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, wenn beide das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Die Ausnahme: Ab 13 mit maximal drei Jahren Altersunterschied

Wenn du 13 bist, darfst du mit jemandem schlafen, der höchstens drei Jahre älter ist. Das bedeutet wirklich maximal 35 Monate Altersunterschied! Also: 13 mit 16 ist okay, 13 mit 17 nicht mehr.

Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr gilt: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahre beträgt. Bei Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal drei Jahre beträgt. Das heißt: Küssen, Petting und Streicheln sind mit 12 und einem maximal 16-jährigen Partner rechtlich in Ordnung - mehr aber nicht.

Unter 14: Sex ist verboten, aber nicht immer strafbar

Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Strafbarkeit beginnt erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Das klingt kompliziert, bedeutet aber: Wenn zwei 13-Jährige miteinander schlafen, macht sich keiner von beiden strafbar, weil beide noch nicht strafmündig sind. Das Gesetz geht davon aus, dass beide noch nicht in der Lage sind, die volle Tragweite ihres Handelns zu verstehen.

Trotzdem gilt: Sex unter 14 ist rechtlich problematisch und sollte gut überlegt sein - nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus emotionaler Sicht.

Besondere Verbote: Autoritätspersonen, Entgelt, Nacktbilder

Auch wenn du 14 oder älter bist, gibt es Situationen, die immer verboten sind:

  • Sexuelle Kontakte zwischen Minderjährigen (unter 18 Jahren) und Autoritätspersonen wie z.B. Lehrkräften oder Ausbildungspersonen sind strafbar - egal wie alt du bist.
  • Sex mit Minderjährigen, für den bezahlt wird (Prostitution) ist verboten. Wer dir als Minderjährigem Geld oder andere Gegenleistungen für Sex gibt, macht sich strafbar.
  • Sex mit Minderjährigen, wenn dabei Nacktbilder gemacht werden, fällt unter Kinderpornografie und ist strafbar - auch wenn ihr beide einverstanden seid.
  • Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen mit einer Person unter 16 Jahren vornimmt, wenn deren mangelnde Reife ausgenutzt wird, oder mit einer Person unter 18 Jahren, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird.

Was du wissen solltest, wenn du volljährig bist

Wenn du 18 bist, darfst du mit jedem anderen Volljährigen schlafen. Mit Minderjährigen zwischen 14 und 18 ist Sex grundsätzlich auch erlaubt, aber: Du darfst keine Gegenleistung zahlen (auch keine Geschenke, Einladungen oder Süßigkeiten), keine Autoritätsperson sein und auch keine Unreife ausnutzen.

Mit jemand unter 14 Jahren ist Sex in jedem Fall strafbar - und zwar als sexueller Missbrauch von Kindern. Auch wenn die Person gesagt hat, sie sei älter: Das Gesetz schützt Kinder absolut, unabhängig davon, was sie selbst wollten oder gesagt haben.

Im Zweifel: Frag nach, sprich drüber, hol dir Rat

Wenn du unsicher bist, ob das, was du vorhast, rechtlich okay ist - oder wenn du dich in einer Situation unwohl fühlst -, hol dir Hilfe. Es gibt anonyme Beratungsstellen, die dich unterstützen, ohne zu verurteilen:

  • Rat auf Draht: 147 (kostenlos, anonym, rund um die Uhr)
  • First Love Ambulanzen: firstlove.at - für alle Fragen rund um Sex, Körper und Beziehungen
  • Jugendinfos in deinem Bundesland: z. B. WIENXTRA-Jugendinfo, JugendService OÖ - dort bekommst du kostenlose Rechtsberatung

Sex soll sich gut anfühlen - für alle Beteiligten. Wenn du Zweifel hast, ob jemand wirklich will, oder wenn du dich gedrängt fühlst, dann ist das ein klares Zeichen: Stopp. Deine Grenzen und die des anderen sind wichtiger als jede Situation.

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