Erpressung mit erzwungenem Outing - Was tun, wenn jemand dich bedroht?

Ein Video, ein Screenshot, eine Drohung: Erpressung mit Coming-out oder intimen Aufnahmen ist eine Straftat. Hier erfährst du, wie du dich wehren kannst und wo du Hilfe bekommst.

justboys-Redaktion

4 Min Lesezeit

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Triggerwarnung: Dieser Text behandelt Erpressung, Nötigung und erzwungenes Outing.

Stell dir vor: Jemand hat ein intimes Foto von dir, ein Video, in dem du etwas über dich sagst, das du eigentlich nicht mit der ganzen Welt teilen wolltest. Und jetzt droht diese Person damit, das Material zu veröffentlichen - außer du zahlst, tust etwas oder hältst die Klappe. Genau das ist im Sommer 2013 in Tirol passiert: Ein 20-Jähriger zwang einen 17-Jährigen, sich am Innufer nackt zu filmen und dabei zu sagen, dass er schwul sei. Dann forderte er bis zu 300 Euro - sonst würde das Video online gehen.

Der 17-Jährige ging zur Polizei. Richtig so. Denn was hier passiert ist, hat einen Namen: Erpressung, und die ist strafbar.

Warum erzwungenes Outing eine Waffe ist

Wenn jemand droht, dich zu outen - egal ob mit echten Aufnahmen oder erfundenen Behauptungen -, nutzt diese Person deine Angst als Druckmittel. Wer andere durch die Outing-Drohung zum Beispiel zum Sex oder einer anderen Handlung zwingt, begeht eine Nötigung. Wer andere mit Outing bedroht, um Geld zu kassieren, begeht eine Erpressung. Beides ist nach deutschem und österreichischem Strafrecht illegal - und zwar auch der Versuch.

Die Täter*innen setzen darauf, dass du dich schämst, dass du Angst hast, was deine Familie, deine Freund*innen oder deine Kolleg*innen denken könnten. Sie wollen, dass du dich isoliert fühlst und nicht zur Polizei gehst. Aber genau das ist der Punkt: Du bist nicht schuld. Egal, was du jemandem geschickt, gesagt oder gezeigt hast - niemand hat das Recht, dich damit zu erpressen.

Sextortion: Wenn Nacktbilder zur Falle werden

In den letzten Jahren ist eine besondere Form der Erpressung massiv angestiegen: Beim Jugendnotruf „Rat auf Draht" in Österreich sind die Anrufe wegen Sextortion in den letzten beiden Jahren massiv angestiegen. Sie sind mittlerweile der dritthäufigste Grund, warum Jugendliche bei der Kummernummer Hilfe suchen.

So läuft die Masche ab: Jemand - oft eine angeblich attraktive Frau - nimmt über Instagram, TikTok oder Snapchat Kontakt zu dir auf. Der Chat wird schnell intim, es werden Nacktbilder ausgetauscht oder ein Videochat gestartet. Plötzlich kommt die Forderung: Geld, sonst gehen die Bilder an deine Freund*innen oder werden öffentlich gepostet.

Deepfake-Pornografie ist 2026 zu einem massiven Problem geworden - KI-generierte Nacktbilder von Minderjährigen werden gezielt zur Erpressung eingesetzt. Sextortion funktioniert heute oft ohne dass Opfer jemals echte Bilder geteilt haben. Das bedeutet: Selbst wenn du nie ein Nacktfoto verschickt hast, können Täter*innen aus einem harmlosen Foto von dir mit KI ein intimes Bild erzeugen.

Was du jetzt tun kannst - konkrete Schritte

Wenn du erpresst wirst oder jemand dir mit Outing droht, gibt es klare Handlungsschritte:

  • Zahle nicht. Meistens führt eine Zahlung nur zu weiteren Forderungen. Die Erpressung hört nicht auf, nur weil du einmal zahlst.
  • Brich den Kontakt ab. Blockiere die Person auf allen Kanälen. Antworte nicht mehr auf Nachrichten.
  • Sichere Beweise. Mach Screenshots von den Chats, den Drohungen, den Forderungen - am besten mit Datum und Uhrzeit sichtbar.
  • Geh zur Polizei. Du kannst online Anzeige erstatten oder direkt zu einer Polizeidienststelle gehen. Die Polizei ist verpflichtet, deine Anzeige aufzunehmen.
  • Nutze „Take it down". Take it down verhindert für Personen unter 18 Jahre den Upload von intimen Bildern oder Videos auf Plattformen wie Instagram, TikTok, Facebook, Onlyfans, Pornhub und anderen. Infos dazu findest du auf der Website von Rat auf Draht oder saferinternet.at.

Hier bekommst du Hilfe - anonym und kostenlos

Du musst das nicht alleine durchstehen. Es gibt Beratungsstellen, die genau für solche Situationen da sind:

  • Rat auf Draht (Österreich): 147 - rund um die Uhr, anonym, kostenlos. Auch per Chat auf rataufdraht.at
  • Telefonseelsorge (Deutschland/Österreich): 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
  • Jugendnetzwerk Lambda (Berlin): Beratung von und für junge LGBTQ+-Menschen, Telefon 030 / 282 79 90, lambda-bb.de
  • COURAGE (Wien): LGBTIQ+-Beratungsstelle, Telefon 01 585 69 66, courage-beratung.at
  • Männerberatung Wien, LGBTIQ+-Beratung: [email protected] oder 01 603 28 28
  • Saferinternet.at: Infos zu Sextortion, Rachepornos und rechtlichen Schritten
  • Internet Ombudsstelle (Österreich): Hilft dir, Inhalte von Websites löschen zu lassen

Viele dieser Beratungsstellen bieten auch Peer-Beratung an - das heißt, du sprichst mit jemandem, der selbst queer ist und dich versteht.

Du bist nicht allein - und du hast Rechte

Erpressung ist eine Straftat. Nötigung ist eine Straftat. Erzwungenes Outing ist eine Form von Gewalt. Nötigung und Erpressung sind strafbar - und auch der Versuch. Das gilt unabhängig davon, ob die Drohung am Ende umgesetzt wird oder nicht.

Der 17-Jährige aus Tirol hat sich gewehrt, obwohl er Angst hatte. Das war mutig - und richtig. Denn wer schweigt, gibt den Täter*innen Macht. Wer spricht, holt sich die Kontrolle zurück. Wenn du betroffen bist: Hol dir Hilfe. Du hast nichts falsch gemacht. Und du bist nicht allein.

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